Züchternamen sind Namenszusätze zur Kennzeichnung des Züchterstalles (= Züchternamen).
Diese Zusätze sind für den Züchterstall geschützt und werden auf Antrag durch die Herdebuchstelle vergeben. Sie müssen, wie der Name selbst, beibehalten werden. Einmal vergebene Züchternamen werden nicht ein zweites Mal vergeben.
Züchternamen müssen mindestens 3 Buchstaben enthalten. Sie werden vor oder hinter dem Namen des Pferdes eingefügt. Der Gesamtname des Pferdes darf nicht länger als 30 Zeichen (inkl. Freizeichen und Züchternamen) sein.
Die Anträge auf geschützte Züchterzusätze werden in der Reihenfolge ihres Einganges bewilligt.