Für Hengste, die 2025 im Zuchtprogramm des ZVCH eingesetzt werden sollen, muss die jährliche Deckbewilligung erneuert werden.
Die Bewilligung ist gebührenpflichtig. Automatisch inbegriffen in dieser Gebühr ist die Publikation im Hengstverzeichnis 2025 des ZVCH. Für die im 2024 neu gekörten Hengste ist die Publikation gratis.
Der Hengstkatalog wird im gleichen Layout wie 2024 erscheinen.
Alle Hengsthalter sind gebeten, die Bewilligung pünktlich zu beantragen und die notwendigen Unterlagen vollständig einzureichen. Hengste, die nicht rechtzeitig gemeldet werden, können leider nicht publiziert werden.
Anmeldeschluss ist der 06.01.2025 (Datum des Poststempels).
Die Geschäftsstelle